Tausende betroffene Frauen klagten gegen das Unternehmen - und gegen den TÜV, der für die Überprüfung zuständig war. Im Streit um die Haftung des TÜV Rheinland für mangelhafte Silikon-Brustimplantate hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Prüfpflichten von Zertifizierungsstellen präzisiert. Prüfstellen wie der TÜV sind nicht verpflichtet, die Unternehmen unangemeldet zu inspizieren und die Produkte zu prüfen. Nach Bekanntwerden des Betrugs Ende März 2010 habe der TÜV die Zertifikate für PIP "ausgesetzt" und auch selbst Strafanzeige gegen PIP gestellt. AnzeigeSowohl Vertreter klagender Frauen als auch der TÜV Rheinland selbst werteten das EuGH-Urteil positiv.
Source: Suddeutsche Zeitung February 16, 2017 11:55 UTC