Neues Verpackungsrecht soll Abfall vermeiden und Recycling stärken: Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung beschlossen. So sieht es der Entwurf für ein neues Verpackungsgesetz vor, den das Kabinett heute beschlossen hat. Und Hersteller gewerblicher Verpackungen sowie Organisationen, die gewerbliche Verpackungen entsorgen, benötigen in Zukunft eine Zulassung. Um ein reibungsloses Zusammenspiel der EU-Verpackungsverordnung mit dem deutschen Recht sicherzustellen, muss das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) durch ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst werden. Davon müssen 70 Prozent, also fünf Prozent mehr als bisher, durch werkstoffliches Recycling erfolgen.


Source:   Neues Deutschland
February 11, 2026 23:10 UTC