Die CDU-Landtagsfraktion hat für die geplante Reform der hessischen Verfassung die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel vorgeschlagen. Folgen:Die von seiner Fraktion vorgeschlagene Erweiterung der geltenden Präambel der Landesverfassung entspreche dem Grundgesetz, sagt Heinz. Die Autoren der vor 70 Jahren in Kraft getretenen Verfassung hätten schließlich ganz bewusst auf die Trennung von Staat und Kirche geachtet. Mehr zum ThemaUm die Verfassung zu ändern, bedarf es der Stimmen von mehr als der Hälfte der Landtagsabgeordneten und anschließend der Zustimmung der einfachen Mehrheit bei einer Volksabstimmung. Theoretisch reicht die Regierungsmehrheit von CDU und Grünen also aus, um einen Änderungsvorschlag zur Volksabstimmung zu stellen.


Source:   Frankfurter Allgemeine Zeitung
February 16, 2017 15:56 UTC