Im Krisenfall: Reiseveranstalter und Airlines haben BetreuungspflichtenDenn gerade Pauschalreisende sollten sich auf den Reiseveranstalter verlassen, wenn die geplante Rückreise nicht möglich ist, erklärt Carolina Woytal, Co-Leiterin und Sprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums: "Der Veranstalter muss den Reisenden wieder nach Hause bringen und dann auch für einen Ersatztransport sorgen, falls der ursprünglich vorgesehene Flug so nicht mehr stattfinden kann. Und hinzu kommen natürlich entsprechende Betreuungs- und auch Unterbringungspflichten." Gesetzlich vorgesehen sind drei Tage – allerdings können Reiseveranstalter auch freiwillig mehr Tage übernehmen. Individualreisende, die Flug und Unterkunft selbst gebucht haben, haben es da durchaus schwerer, erklärt Woytal.


Source:   Neues Deutschland
March 03, 2026 10:03 UTC