Wem untersagt ist, seinem Beruf nachzugehen, auf sein Bankkonto ungehindert zuzugreifen, wem die Reisefreiheit genommen wurde, der könnte womöglich einer Strafe unterliegen. Lebt der Betroffene in der Europäischen Union, etwa in Deutschland, dann handelt es sich keineswegs um eine Strafe, sondern um eine Sanktion. Politikern der Regierungsparteien sind solch feine Unterschiede natürlich geläufig, das verdeutlicht zum Beispiel ein Beitrag in der Berliner Zeitung. Ansonsten heißt es „Kennen wir nicht“, und das ZDF hakt nach: „Meintest du Jacques bald?“Schon recht, Meinungsfreiheit schließt auch die Freiheit zu schweigen ein. Und Querschreibern, wie sie sich in der Redaktion der Berliner Zeitung tummeln, kann man es sowieso nicht recht machen.