Wir haben vieles angestoßen, denken Sie nur an die Debatten über ethische Themen - von der Sterbehilfe bis zu pränatalen Tests. Der Status Quo ist eine Zumutung - für Ärzte wie Patienten: Wir arbeiten noch immer mit der gleichen Gebührenordnung wie vor 35 Jahren. Wenn wir Sterbehilfe als Ärzte betreiben sollten, müssten wir es qualitätsgesichert und nach allen Prinzipien der guten medizinischen Praxis machen. Wir wissen doch was gemeint ist: Der Arzt ist kein geschäftsmäßiger Sterbehelfer. Es ist beispielsweise das gute Recht der Patienten, nicht jedem Arzt Einsicht in alle Informationen ihrer elektronischen Patientenakte zu geben.
Source: Der Tagesspiegel May 07, 2019 18:22 UTC