Stimmt der Bundestag an diesem Nachmittag der Änderung des Paragraphen 219a zu, will die Ärztin Kristina Hänel vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel will im Falle einer Zustimmung zum Kompromiss beim Strafrechtsparagraphen 219a weiter den Weg über die Gerichte beschreiten. „Wenn die Abstimmung so ausgeht wie erwartet, dann beeinflusst das ja meinen Gang zum Bundesverfassungsgericht nicht“, sagte Hänel am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Allgemeinmedizinerin war auf Grundlage des Paragraphen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Ärztin informiert auf der Internetseite ihrer Praxis darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 21, 2019 15:16 UTC