Das Magazin „Bunte“ muss dem ehemaligen Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher wegen einer schweren Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte 50.000 Euro Entschädigung zahlen. Die „Bunte“ hatte am 22. Dezember 2015 getitelt: „Es ist mehr als ein Weihnachtswunder – Michael Schumacher kann wieder gehen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht geht in seinem Urteil davon aus, dass die Behauptung des Magazins, Schumacher könne wieder gehen, falsch war. Im vergangenen Januar entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass Schumacher Presseartikel über mögliche medizinische Maßnahmen nach seinem Ski-Unfall dulden muss (AZ: VI ZR 382/15).
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung May 05, 2017 09:18 UTC