Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative gestärkt, mit der EU-Bürger die Kommission zu neuen Gesetzen auffordern können. Damit bekommt eine Initiative für den Minderheitenschutz in den EU-Staaten eine neue Chance. Mit der Initiative wird die EU-Kommission aufgefordert, bestimmte Gesetzesinitiativen zu ergreifen. Zunächst entscheidet die EU-Kommission über die Registrierung der Initiative. Nach dem Luxemburger Urteil muss die EU-Kommission nun neu über die Registrierung der Bürgerinitiative entscheiden.
Source: Neues Deutschland February 03, 2017 12:56 UTC