Foto: dpa/Jens BüttnerDer Rechtsstaat DDR lebt wieder auf und beschützt seine Bürger! Etwa, dass die sogenannten Altanschließer offiziell nicht für ihre Anschlüsse bezahlen sollten, sondern für die Modernisierung der Klärwerke und Rohrleitungen. Es ist auch noch lange nicht heraus, ob die Altanschließer unter Berufung auf das alte DDR-Staatshaftungsgesetz wirklich ans Ziel ihrer Wünsche gelangen. Denn es handelt sich erst einmal nur um ein Urteil zu einem konkreten Fall, und der Zweckverband hat Revision angekündigt. Fest steht momentan nur: Die Altanschließerproblematik entwickelt sich zur unendlichen Geschichte.
Source: Neues Deutschland May 07, 2017 15:33 UTC