17.05.2017: Besichtigung durch den neuen Eigentümer (neues-deutschland.de) - News Summed Up

17.05.2017: Besichtigung durch den neuen Eigentümer (neues-deutschland.de)


Im Februar 2016 wurde Herr A als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Gleichzeitig schrieb der neue Eigentümer, er wolle die Räume sehen und ausmessen und schlug drei Termine vor. B forderte zudem 638 Euro für eine neue Spülmaschine, weil die alte Maschine kaputt gegangen war. Der neue Eigentümer zog vor Gericht. Es überwiege das Interesse des Eigentümers, sich vor Ort über die Wohnung zu informieren, die er beziehen wolle.


Source: Neues Deutschland May 16, 2017 19:30 UTC



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