Vielleicht öffnete der BFH aber auch die Schleusen in ein ganz anderes Fahrwasser. Man muss kein Experte sein: das ist für die Praxis der Besteuerung von Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht ein bedeutsamer Hinweis – so auch die Pressemitteilung des BFH. Sie unterliegen dem deutschen Kapitalertragsteuerabzug bei der die Dividenden ausschüttenden Gesellschaft. 3 EStG von der Substanz der ausländischen Kapitalgesellschaft abhängen – zumindest bei Direktbezug der Inlandsdividenden. Das ist schon überraschend.
Source: Handelsblatt April 05, 2018 09:56 UTC