Das teilt der Generalbundesanwalt mit und klagte die jetzt 16-Jährige wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung an. Weil S. bei der Tat erst 15 Jahre alt war, gilt bei ihr das Jugendstrafrecht. Einem Mitglied schickte sie »am Vortag der Tat ein selbst gefertigtes Bekennervideo und besprach mit ihm die Vorgehensweise bei der Tatbegehung«, so die Bundesanwaltschaft. Februar habe sich S. dann mit zwei Messern bewaffnet und im Bahnhof nach Beamten Ausschau gehalten. Sie sei einer Streife aus zwei Bundespolizisten gefolgt und habe eine Personenkontrolle »provoziert«, bei der sie überraschend zugestochen habe.
Source: Neues Deutschland August 29, 2016 11:48 UTC