Schuld daran war die Kommunikation der bayerischen Staatsregierung. Dezember entgegen massiver Kritik aus der betroffenen Branche eine 2G-Zugangsbeschränkung für alle Ladengeschäfte eingeführt, die nicht der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen. Das Gericht argumentierte, sie habe gar keinen Grund zur Beschwerde, da ihre Modegeschäfte der Deckung des täglichen Bedarfs dienen würden. Oder anders gesagt: Die bayerischen Kleidungsläden haben die letzten drei Wochen völlig unnötig 2G kontrolliert. Und nachdem der Einzelhandel aufgrund der Maskenpflicht nie als Pandemietreiber in Erscheinung trat, wurden damit womöglich nicht einmal besonders viele Infektionen verhindert.
Source: Die Welt December 31, 2021 14:25 UTC