Foto: dpa/Jan-Philipp StrobelBerlins Datenschutzbeauftragte, Maja Smoltczyk, hat den Einsatz von sogenannten Stillen SMS durch die Ermittlungsbehörden scharf kritisiert. So sei in 80 Prozent der geprüften Fälle der Einsatz von Stillen SMS aus den Akten selbst nicht erkennbar gewesen. In jedem dritten geprüften Fall war darüber hinaus die Erforderlichkeit des Einsatzes von Stillen SMS nicht ersichtlich. Besonders gravierend: Die Staatsanwaltschaft beantragte regelmäßig gerichtliche Beschlüsse für die Durchführung von Telekommunikationsüberwachung oder die Abfragen von Verkehrsdaten, die anschließend zum Einsatz von Stillen SMS verwendet wurden. In der aktuellen Wissenschaftsdebatte überwiegt die Meinung, dass der Einsatz von Stillen SMS unzulässig ist, weil es diese einheitliche Rechtsnorm nicht gibt.
Source: Neues Deutschland August 30, 2016 10:18 UTC