Die Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. sollen die Pistole Ceska 83 besorgt haben, mit der die NSU-Mörder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Migranten erschossen. Mai 2013: Der Strafsenat lehnt die von Zschäpes Verteidigern beantragte Aufzeichnung der Aussagen von Zeugen ab. Auch die Verteidiger Wohllebens und die von André E. erklären, ihre Mandanten würden sich nicht einlassen. Carsten S. sagt am Ende der Befragung durch die Anwälte der Nebenkläger, er wolle den Opfern des NSU und den Hinterbliebenen der Ermordeten „sein tiefes Mitgefühl ausdrücken“. Der Beamte beschreibt die Verwüstung und berichtet von den Waffen, die in den Räumen lagen.
Source: Der Tagesspiegel November 10, 2016 17:30 UTC