Ein nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden. AnzeigeEin nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden. Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Aus Sicht des BAMF ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. AnzeigeBevor der Flüchtling im Oktober aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen ihn die dortigen Behörden allerdings nach Afghanistan aus.
Source: Die Welt October 25, 2017 15:07 UTC