Von Ronen SteinkeDie Heraufstufung der gesamten AfD zu einem sogenannten Verdachtsfall des Verfassungsschutzes hat handfeste Folgen. AbhörenDer Verfassungsschutz darf künftig die Kommunikation von wichtigen Akteuren der AfD, also etwa des Parteivorstands, heimlich mithören und mitlesen. Rechtlich möglich ist das, seitdem der "Flügel" vor zwei Jahren zum sogenannten Verdachtsfall und im vergangenen Frühjahr zur "erwiesen extremistischen Bestrebung" erklärt wurde. Nach der aktuellen Entscheidung, die gesamte Partei als "Verdachtsfall" zu bewerten, könnten nun wesentlich mehr Parteileute das Angebot bekommen, V-Mann zu werden. Weil die AfD aber als legale Partei am demokratischen Prozess teilnimmt, unterliegt der Einsatz von V-Leuten gewissen Einschränkungen.
Source: Suddeutsche Zeitung March 03, 2021 09:20 UTC