Doch jetzt wird laut einem Bericht geplant, Kürzungen um mehr als 30 Prozent doch wieder möglich zu machen. AnzeigeAuch nach dem wegweisenden Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollen einem Zeitungsbericht zufolge Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein. Ein erster Entwurf sehe dabei vor, dass nach wie vor Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein sollen. Demnach dürfen bei Pflichtverletzungen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden – bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar. Ein Sprecher der BA sagte seinerseits, dass derzeit keine Sanktionen von mehr als 30 Prozent verhängt würden.
Source: Die Welt November 27, 2019 00:00 UTC