Investor C erwirbt von einem ausländischen Investor B Aktien S im Wert von 20 Millionen Euro, obwohl B diese nicht besitzt. Schritt 4 Das Leergeschäft zwischen B und C läuft aus. Allerdings hat B nur S-Aktien im Wert nach der Dividendenausschüttung (ex), also nur im Wert von 19,9 Millionen Euro. Für die fehlenden 25.000 Euro stellt die Depotbank des C eine Steuerbescheinigung aus, die C an das Finanzamt richten kann. Sie zahlte wegen umstrittener Cum-Ex-Geschäfte zusammen mit früheren Geschäftspartnern rund 200 Millionen Euro an den Fiskus zurück und bekam von den Behörden ein Bußgeld von 9,8 Millionen Euro aufgebrummt.
Source: Handelsblatt October 04, 2017 08:51 UTC