Der albanische Kanun, das traditionelle Gewohnheitsrecht, sieht solche Taten zur Wiederherstellung der Familienehre vor. So schildert Staatsanwältin Annette Marquardt vor dem Landgericht Verden, wie die zwei wegen Blutrache angeklagten Albaner vorgegangen sein sollen, um nach der Tradition ihres Herkunftslandes Blutrache zu üben. Dessen Familie floh vor den Drohungen nach Schweden und Deutschland. Die beiden Angeklagten, die vor Gericht von Dolmetschern begleitet wurden, äußerten sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Am Donnerstag gab es erneut eine Unterbrechung: Direkt nach Verlesung der Anklage rügte die Verteidigung die Schöffenbesetzung der Kammer.
Source: Suddeutsche Zeitung November 16, 2017 15:22 UTC