Wolfgang Gedeon Foto: dpa/Sebastian GollnowStuttgart. Der baden-württembergische Politiker Wolfgang Gedeon darf Mitglied in der AfD bleiben. Das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein teilte mit, dass es den Antrag des Bundesvorstands als zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründet abgewiesen habe. Den weiteren Vorwurf, Gedeon habe seine Mandatsträgerabgaben nicht an die Partei entrichtet, sah es als nicht hinreichend begründet an, »sodass Dr. Gedeon weiterhin Mitglied der Alternative für Deutschland bleibt«. Das baden-württembergische Schiedsgericht hatte sich in der Sache »wegen freundschaftlicher Beziehungen zu Dr. Gedeon« als befangen erklärt, weshalb die Sache dem Schiedsgericht in Schleswig-Holstein zufiel.
Source: Neues Deutschland October 31, 2019 12:33 UTC