Beschäftigte sollten sich daher am besten schon ein bis zwei Jahre vor dem Renteneintritt mit der Gestaltung der Zukunft befassen. Wer im Ruhestand keine Lust auf Nichtstun hat, kann sich beim ehemaligen Arbeitgeber zum Beispiel als Berater oder Beraterin engagieren lassen. Die Psychologin berät Unternehmen und Organisationen für Tüv Rheinland. So könnten ehemalige Beschäftigte beispielsweise als externe Berater zum ehemaligen Unternehmen zurückkehren. Pressemitteilung Tüv Rheinland
Source: Handelsblatt January 28, 2020 11:37 UTC