Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Arbeitnehmerrechte gelten für alle. Kommentar von Wolfgang JanischNächstes Jahr wird das Grundgesetz 70 Jahre alt, ein Anlass, sich an seine Entstehung zu erinnern. Neu ist allerdings, dass staatliche Gerichte die Rationalität solcher Personalentscheidungen kontrollieren - und sie gegen die Grundrechte der Arbeitnehmer abwägen. Kirchliche Mitarbeiter treten also vor Gericht künftig auf Augenhöhe mit ihrem Arbeitgeber auf; sie sind nicht länger Schachfiguren im kirchlichen "Proprium". Gut tun wird es zudem der katholischen Kirche, wenn staatliche Gerichte sie künftig davor bewahren, wiederverheiratete Chefärzte rauszuwerfen.
Source: Suddeutsche Zeitung October 25, 2018 16:01 UTC