Doch einen allgemeinen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nicht. „Sonderurlaub ist rechtlich nicht definiert“, sagt Doris-Maria Schuster, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. In solchen und allen anderen Fällen können Beschäftigte ihren Arbeitgeber nur um unbezahlte Freistellung oder um bezahlten Urlaub bitten, sagt Schuster. Wer in Vollzeit arbeitet, erhält volle Tage Sonderurlaub, und wer halbtags arbeitet, bekommt halbe Tage. Kann der Arbeitgeber Sonderurlaub ablehnen?
Source: Suddeutsche Zeitung December 25, 2025 12:40 UTC