Für viele Arbeitnehmer verspricht es mehr Flexibilität und Ruhe: das Home-Office. Bild: dpaDas Arbeitsministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, der Beschäftigten einen Anspruch darauf einräumen soll, von zu Hause aus zu arbeiten. Das LAG Berlin Brandenburg hatte über folgende Kündigung zu entscheiden: Der Arbeitgeber kündigte wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung, weil ein Ingenieur sich weigerte, künftig im Home-Office tätig zu werden. Der Arbeitgeber des Ingenieurs war der Meinung, er könne qua Weisungsrecht einen Arbeitsplatz am Wohnort des Beschäftigten zuweisen. Arbeitet man von zu Hause aus, ist dies in einem erheblichen Maße anders, als in einer Betriebsstätte zu arbeiten.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 24, 2019 13:07 UTC