Andere Mitarbeiter haben gedroht zu gehen, wenn sich die Lage nicht ändert. Das Gericht konnte nachvollziehen, dass die rassistischen Äußerungen dadurch den Ruf und das Geschäft des Arbeitgebers schädigen können. Mitarbeiter, die ihre Äußerungen oft als Witz rechtfertigen, tatsächlich aber rassistisch auffällig sind, verdienen keinen Schutz ihres Arbeitsplatzes. Zu folgenden Reaktionen ist Ihnen zu raten: Sind Sie interessiert, den Mitarbeiter zu behalten, muss mit ihm ein Gespräch geführt werden. Wenn der Arbeitgeber die fremdenfeindlichen Äußerungen endgültig nicht mehr akzeptieren will, sollte er den Mitarbeiter abmahnen und gegebenenfalls ordentlich kündigen.
Source: Der Tagesspiegel March 12, 2018 11:03 UTC