IMAGO/Panama PicturesDie katholische Kirche ist bekannt für allerlei sehr irdische Dinge, darunter auch Privilegien im Arbeitsrecht. Nach Auffassung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) darf ein Kirchenaustritt eine Beschäftigte eines katholischen Vereins nicht automatisch den Job kosten. Es geht hier um einen Fall aus Deutschland: Ein kirchlicher Verein für Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden hatte einer Sozialpädagogin nach dem Austritt gekündigt, obwohl die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche für die Stelle nicht erforderlich war. Im Team arbeiteten zu dem Zeitpunkt auch zwei Mitglieder der evangelischen Kirche. Grund für den Austritt waren finanzielle und familiäre Aspekte.
Source: Junge Welt March 18, 2026 18:31 UTC