Horst Lehmann, Inhaber der Horst Lehmann Getränke GmbH, besser bekannt als „Getränke Lehmann“, hat schnell reagiert. Es tut mir leid, dass es zu diesem Missverständnis gekommen ist.“Das Schreiben, von dem sich Lehmann distanziert, hat es in der Tat in sich. Zudem, sagt Phillip Haverkamp, Referent beim Handelsverband Berlin-Brandenburg, müssten Filialen mit mehr als 200 Quadratmeter Verkaufsfläche laut Gesetz Einwegflaschen zurücknehmen. Sie dürfen nur jene Flaschen zurücknehmen, die sie auch verkauft haben. Nils Busch-Petersen, der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, sagte dem Tagesspiegel – vor der Entscheidung von Horst Lehmann –, „das Unternehmen tut sich damit keinen Gefallen.
Source: Der Tagesspiegel September 12, 2018 14:51 UTC