Arbeitnehmer sollen in ihrem Büroalltag besser vor Mobbing geschützt werden: Die Forderung der Grünen nach einer Beweiserleichterung erscheint auf den ersten Blick sinnvoll. Wie wertvoll dieser Rat sein kann, zeigte jüngst die Anhörung zum besseren Schutz vor Mobbing in der Arbeitswelt vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages. Denn der Arbeitgeber müsste nun in dem genannten Beispiel beweisen, dass die Absage nicht auf dem Geschlecht des Bewerbers beruht. Und konsequent zu Ende gedacht, stellt sich dann irgendwann die Frage, warum man solche Beweiserleichterungen nicht auch im Strafrecht nutzt. Wenn jemand zivilrechtlich beweisen muss, dass er einen Arbeitnehmer nicht gemobbt hat, warum soll im Strafrecht etwas anderes gelten, wenn das (angebliche) Mobbing zu körperlichen Schäden geführt hat?
Source: Die Welt February 04, 2020 10:07 UTC