Geschlossene Universitäten: Wegen der Corona-Krise sollen die BAföG-Anrechnungregeln geändert werden, um den Studierenden eine hohe Planungssicherheit zu gewährleisten. Foto: dpa/Patrick PleulWenn sich zum Beispiel Studierende mit medizinischen Kenntnissen im Gesundheitswesen einbringen, ist das ein wertvoller Beitrag zur Bewältigung der Pandemie-Krise. Zum Hintergrund: Nach bisher geltendem Recht wird die Gesamtsumme von Erwerbseinkommen auf alle Monate eines Bewilligungszeitraums auf das BAföG angerechnet. Förderhöchstdauer und befristete Arbeitsverträge sollten vielmehr pauschal um sechs Monate verlängert werden, erklärte die Bundes-GEW in Frankfurt am Main. Hinzu kommt Keller zufolge, dass die Hochschulen nicht auf eine flächendeckende Umstellung ihrer Lehre auf ein Fernstudium eingestellt seien.
Source: Neues Deutschland April 21, 2020 19:30 UTC