Ein Museum wird umgestaltet, eine Installation in den Decken des Gebäudes dabei zerstört: Nach jahrelangem Streit zwischen Künstlerin und Kunsthalle Mannheim entschied der BGH. Ein Feuerwehrmann (l.) bewacht einen Teil des Kunstwerkes „HHole“ im November 2006 in einem Raum in der Kunsthalle Mannheim. Damit steht nach jahrelangem Streit fest, dass die Kunsthalle Mannheim zwei Installationen der Künstlerin Nathalie Braun Barends dem großangelegten Um- und Neubau opfern durfte. Dazu gehört die als „Mannheimer Loch“ bekannt gewordene Arbeit „HHole“, die sich in einem Gebäudeteil durch Öffnungen in den Decken über sämtliche Ebenen zog. Mehr zum Thema 1/Die Richter entschieden, dass das Urhebergesetz den Künstler nicht nur vor der Verfälschung, sondern auch vor der Vernichtung seiner Werke schützt.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 21, 2019 09:45 UTC