Erst später fanden die Eltern selbst einen Platz für ihre Kinder. Der Anwalt der Stadt Leipzig, Peter Rädler, hatte am Donnerstag vor dem BGH argumentiert, dass der garantierte Anspruch nur für das Kind bestehe. Die Eltern könnten die Mehrkosten zurückverlangen, wenn sie privat eine teurere Betreuung organisieren müssen. Der BGH urteilte, dass damit auch ein Anspruch der Eltern auf einen Krippenplatz bestehe. Deshalb ist es für die Kitas seit 1.
Source: Der Tagesspiegel October 20, 2016 16:41 UTC