Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer gegen seinen Nachbarn, der in der Wohnung darüber das Bad sanieren und den Fußboden tauschen ließ. Höchstens abstrakte Vorgaben, die für alle Mehrfamilienhäuser gelten: Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zum Beispiel, das besagt, man soll so wenig Lärm wie möglich machen. Die, die galten, als das Haus gebaut wurde, oder die, die aktuell gelten. Wie kann man als Mieter messen, wie viel Dezibel der Lärm von oben beträgt? Häufig entstehen Nachbarschaftsstreitereien durch Unkenntnis darüber, wie sich das eigene Verhalten auf Mitmenschen auswirkt.
Source: Suddeutsche Zeitung March 16, 2018 06:22 UTC