AnzeigeKarlsruhe (dpa) - Für Zehntausende Diesel-Fahrer ist der Weg für Schadenersatz von Volkswagen frei. Das Verhalten des Konzerns sei «objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren», entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal. Das bedeutet, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25 600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr.
Source: Die Welt May 25, 2020 03:56 UTC