Der Außensenat des BGH in Leipzig verhandelt heute über die Revisionen gegen Freisprüche zweier Ärzte aus Berlin und Hamburg. AnzeigeDer Bundesgerichtshof muss klären, ob Ärzte sich strafbar machen, wenn sie nicht versuchen, Menschen zu retten, die zuvor freiwillig eine tödliche Medikamentendosis geschluckt haben. Es gibt eine alte Rechtsprechung des BGH, das sogenannte Peterle-Urteil von 1984, wonach Ärzte sich unter Umständen doch strafbar machen, wenn sie bewusstlose Patienten nicht zu retten versuchen. Es wird erwartet, dass der BGH auch klärt, wie weit der Patientenwille nach Eintritt der Bewusstlosigkeit reicht. Schwer kranke, Menschen, Ärzte und Sterbehilfe-Vereine haben dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt.
Source: Die Welt July 03, 2019 06:00 UTC