Im vielbeachteten Urteil um das Online-Portal Wenigermiete.de hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch die Geschäftsmodelle sogenannter Legal Tech-Anbieter gestärkt. Das Angebot, Mieter bei der Rückforderung überhöhter Mietzahlungen zu unterstützen, verstößt nach Ansicht der Bundesrichter nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Das Unternehmen Lexfox, das hinter dem Angebot steht, leiste als Inkassounternehmen keine unzulässige Rechtsberatung, entschied der 8. So sprach das Landgericht Berlin Wenigermiete.de die Befugnis ab, überhaupt abgetretene Ansprüche geltend machen zu können. Mit dem Fall muss sich nun abermals das Landgericht Berlin beschäftigen, der BGH verwies den Rechtsstreit zur endgültigen Entscheidung dorthin zurück.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung November 27, 2019 12:56 UTC