Nach verstrichener Frist darf der Vermieter nämlich für den Streitzeitraum künftig die ortsübliche Miete ansetzen, die deutlich über der alten liegen kann. Mieter, die sich gegen eine Kündigung wehren, gehen also künftig ein möglicherweise erhebliches finanzielles Risiko ein. In dem Fall ging es um die Miete für ein Einfamilienhaus mit gut 100 Quadratmetern Wohnfläche in München. Die Mieter gaben die Wohnung aber erst eineinhalb Jahre später zurück. Januar gefällt, es ist aber erst jetzt in der Entscheidungsdatenbank des BGH mit einer Begründung veröffentlicht worden.
Source: Suddeutsche Zeitung February 03, 2017 11:45 UTC