Der Bundesgerichtshof stellte in einem Beschluss klar, dass eine illegale Abschalteinrichtung am Motor ein Sachmangel ist und Käufer Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Mitteilung vom Freitag zum ersten Mal höchstrichterlich in einem Beschluss klargestellt. Der Beschluss stärkt vor allem die Position von Kunden, die sich in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Händlern befinden. Der BGH stelle nämlich auch fest, dass Käufer durchaus Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz haben. Derzeit gehen zahlreiche VW-Kunden gerichtlich gegen ihre Autohändler oder gegen Volkswagen direkt vor.
Source: Suddeutsche Zeitung February 22, 2019 11:11 UTC