Bundesgerichtshof Der BGH in Karlsruhe stärkte mit dem Entschluss die Rechte der Bundesregierung im Kampf gegen Cyberangriffe. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag und stärkte damit angesichts von Cyberangriffen das Abwehrrecht von Online-Mediendiensten. Allerdings hat die beklagte Bundesregierung eine Begründungspflicht, warum die Speicherung der Nutzerdaten für die generelle Funktionsfähigkeit des Onlinedienstes notwendig ist. "Dabei werden auch die Gesichtspunkte der Generalprävention und der Strafverfolgung gebührend zu berücksichtigen sein", sagte der Vorsitzende Gregor Galke in der Urteilsverkündung. Danach ist die Speicherung und Verwertung der dynamischen IP-Adressen auch ohne Zustimmung des Nutzers erlaubt, wenn das für die Funktionsfähigkeit der Dienste erforderlich ist.
Source: Handelsblatt May 16, 2017 10:30 UTC