Das Geschäftsmodell des Onlinedienstes wenigermiete.de, der für Mieter überhöhte Mietzahlungen zurückfordert, ist rechtmäßig. Deshalb wandte sich der Mieter im März 2017 an wenigermiete.de und trat seine Ansprüche an die Gesellschaft ab. Das Landgericht Berlin lehnte die Forderung von wenigermiete.de ab, weil das Unternehmen kein Klagerecht habe. Mehr zum Thema Grundsatzurteil des BGH Legal-Techs dürfen Miete für Verbraucher einklagenDer BGH beurteilte das anders. Der Fall wurde an das Landgericht Berlin zurückverwiesen, das die Forderungen nun beziffern muss.
Source: Der Tagesspiegel November 27, 2019 11:48 UTC