Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über „Numerus Clausus“ und lange Wartezeiten für das Studium. Nach Ansicht von Beobachtern könnte Karlsruhe zumindest mehr Transparenz von den Hochschulen einfordern – was sich über den medizinischen Bereich hinaus auswirken dürfte. Das Verwaltungsgericht sieht dadurch den Gleichheitsgrundsatz und die Berufsfreiheit verletzt: Die Abiturnoten in den Ländern seien nicht vergleichbar. Ähnliches gelte für die Ortspräferenzen: Manche Universitäten forderten, dass ihr Sitz von den Kandidaten als Lieblingsort angegeben werde. Der für die Stiftung für Hochschulzulassung sprechende Max-Manuel Gleis warnte: Das Grundgesetz verlange zwar Chancengleichheit, dem sei aber auch die „Möglichkeit des Scheiterns immanent“.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 04, 2017 16:13 UTC