Den Nachwuchs schon sehen, bevor er geboren ist – viele werdende Eltern gehen dafür zum Ultraschall, auch wenn keine medizinische Untersuchung notwendig ist. Wie der Bundesverband der Frauenärzte (BvF) mitteilte, wird das sogenannte „Babykino“ vom 31. Im Text heißt es schlicht: „Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.“ Weiterhin erlaubt bleiben demnach nur gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen und solche, die medizinisch notwendig sind. Ausgerechnet diese könnten dank hoher Schallbelastung auf Dauer gefährlich fürs Ungeborene werden. Kaum wissenschaftliche BelegeKai-Sven Heling ist Pränatalmediziner und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM).
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 21, 2019 15:40 UTC