Der Pharmakonzern Bayer muss nach einem Todesfall die Packungsbeilage für sein Magen-Darm-Mittel Iberogast um Warnhinweise ergänzen. Dabei handele es sich um den ersten publik gewordenen Todesfall, der auf die Einnahme von Iberogast zurückzuführen sei, sagte ein Sprecher der Behörde. Das Magenmittel gehört nicht zu den zehn umsatzstärksten Mitteln unter den rezeptfreien Gesundheitsprodukten von Bayer, zählt aber zu den Bekanntesten. Iberogast kam 2013 mit der Übernahme des auf pflanzliche Arzneimittel spezialisierten Familienunternehmens Steigerwald zu Bayer. Bayer hat nach dem Todesfall der Behörde nun zugesichert, die Änderungen der Produktinformationen innerhalb von vier Wochen vollständig umzusetzen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung September 12, 2018 10:41 UTC