Radler haben es wirklich nicht leicht –, vor allem nicht mit der Beleuchtung. Dieses hartnäckig wiederholte Pauschalurteil hat noch nie gestimmt – und es stimmt zusehends immer weniger: Ein gut zu beobachtendes Beispiel dafür, und das nicht nur am Elektrorad, ist das Tagfahrlicht. Vernünftigerweise zieht man aus diesem Gefährdungspotential die Konsequenzen und installiert eine Beleuchtungsanlage nach dem Stand der Technik – und der deutschen Vorschriften – an seinem Fahrrad. Wenn ein Sechszylinder blauweiß-kaltes Licht auf die Straße werfen darf, warum sollte das ein Fahrrad nicht auch dürfen – korrekte Einstellung mal vorausgesetzt. Da ist also der Benutzer und sein vernünftiger Umgang mit der Leistungsstärke seiner Beleuchtung gefordert.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 25, 2017 14:15 UTC