Durch das Partizipationsgesetz in Berlin sollten im öffentlichen Dienst Menschen mit Migrationshintergrund bei Bewerbungen bevorzugt werden. AnzeigeDas Berliner „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“, kurz Partizipationsgesetz, könnte in Teilen gegen das Grundgesetz verstoßen. Das ergab nach „Spiegel“-Informationen ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) bei einer Anwaltskanzlei beauftragtes Rechtsgutachten. Im Berliner Partizipationsgesetz heißt es, dass bei der Stellensuche im öffentlichen Dienst „mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen einzuladen“ sind, „wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht“. „Ein klares Nein“, sagt Berlins JustizsenatorinDas bei einer externen Kanzlei eingeholte Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Partizipationsgesetz zumindest bei wortlautgetreuer Anwendung verfassungswidrig sei.
Source: Die Welt March 16, 2026 12:00 UTC