Das Abgeordnetenhaus wird sich am Donnerstag mit den Folgen eines Urteils des Landesarbeitsgerichts zum „Kopftuchverbot“ befassen. Beraten wird über einen CDU-Antrag, in dem der Senat aufgefordert wird, gegen die Entscheidung zugunsten einer Lehramtsanwärterin Revision beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Letztlich geht es darum, ob das Neutralitätsgesetz des Landes Berlins angesichts der aktuellen Rechtsprechung zum „Kopftuchverbot“ Bestand haben wird. Auch in der Fragestunde des Parlaments wird das Thema voraussichtlich angesprochen. Die schwierigen rechtlichen und politischen Fragen, die mit dem „Kopftuchverbot“ verbunden sind, sollen regierungsintern weiter diskutiert werden.
Source: Der Tagesspiegel February 15, 2017 21:22 UTC