Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage von Greenpeace abgewiesen. Die Umweltschutzorganisation und drei Landwirte hatten die Bundesregierung verklagt, weil sie die Grundrechte wegen „verfehlter Klimapolitik“ verletzt sahen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag eine Klimaklage von Öko-Landwirten gegen die Bundesregierung zurückgewiesen. Die Anwälte der Bundesregierung argumentierten dagegen, eine Klage sei nicht zulässig, weil sie gegen die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip verstoße. Die Verpflichtung der Exekutive durch ein Verwaltungsgericht zu einem bestimmten Handeln, wäre ein „schwerer Eingriff in die politische Willensbildung der Bundesregierung und künftiger Bundesregierungen“.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 31, 2019 14:19 UTC