Und was wäre, wenn behördliche Arbeit unter einer Flut von Diskriminierungsvorwürfen in die Knie geht und das Alltagsgeschäft zum Erliegen kommt? Solche Szenarien malen die Kritiker des Gesetzes mit dem Kürzel LADG aus, das am Donnerstag in Berlin beschlossen wurde. Und in der Tat würde sich die neue Regelung - wenn es so kommen sollte, wie die Kritiker fürchten - als völlig praxisuntauglich erweisen. Bis dahin klingt das „Meilenstein“-Triumphiere vor allem nach Unwilligkeit, die möglichen Fehler des Gesetzes überhaupt zur Kenntnis nehmen zu wollen. Und dann hätte man am Ende bloß statt der einen die anderen der Diskriminierung preisgegeben – und nichts wäre gewonnen.
Source: Der Tagesspiegel June 06, 2020 13:40 UTC