Die Notbetreuung in den Kitas können am Montag Eltern in Anspruch nehmen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung organisieren können. Die Zwei-Eltern-Regelung entfällt, das bedeutet, der Anspruch aller Kinder, die bisher schon einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben, bleibt bestehen. Die Notbetreuung findet grundsätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten der Kita statt und orientiert sich am individuellen Bedarf der betroffenen Kinder. Damit sichern die Träger den Eltern zu, dass sie ihre Kinder in deren gewohnter Umgebung in die Notbetreuung bringen können. Mehr zum Thema Anspruch auf Kinder-Betreuung Kitas bleiben bis Juli bei Notbetreuung - Voraussetzungen werden gelockertKlar sei außerdem: Nur gesunde Kinder dürfen in die Einrichtung.
Source: Der Tagesspiegel April 24, 2020 19:52 UTC